Vorsorge
Die Augen sind eines der wichtigsten, aber auch eines der empfindlichsten Sinnesorgane des Menschen. Im Alltag müssen sie permanent funktionieren und werden kaum geschont.
Wer auch im hohen Alter noch über eine gute Sehkraft verfügen will, der sollte regelmäßig den Augenarzt zur Vorsorge aufsuchen. Denn nur wenn Augenkrankheiten frühzeitig erkannt werden, können sie gut behandelt werden.
Denken Sie daran, dass auch im Kleinkindalter bereits Fehlsichtigkeiten vorliegen können.
Unsere Empfehlung für Sie:
Kontrolle bei Kleinkindern sind beim Augenarzt bereits im ersten Lebensjahr möglich
Kontrollen bei allen Erwachsenen ab 40 Jahre alle 2-3 Jahre zur Vorsorge vor allem wegen Glaukom (Grüner Star)
Kontrollen bei Erwachsenen ab 55 Jahre alle 1-2 Jahre zur Vorsorge wegen des gehäuften Auftretens von Glaukom (Grüner Star), Katarakt (Grauer Star), Makuladegeneration und anderen Augenkrankheiten
Kontrollen bei kurzsichtigen Patienten ab 3 Dioptrien alle 1-2 Jahre zur Untersuchung des Augenhintergrunds, um eine eventuelle Netzhautablösung zu verhindern
Kontrollen bei Allgemeinerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Rheuma, u.v.m.) nach Anweisung des Hausarztes ca. 1 x jährlich
Ab dem 40. Lebensjahr einen regelmäßigen Augenarzt-Check für Verkehrsteilnehmer
Kontrollen bei Kontaktlinsenträgern mindestens 1 x jährlich zur medizinischen Verträglichkeitskontrolle
Die Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt gilt als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und muss vom Patienten selbst bezahlt werden.
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?
„Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung gehören. … Ärzte bieten als IGeL beispielsweise Zusatzvorsorgeuntersuchungen an. Zu den IGeL gehören aber auch Atteste, soweit sie nicht von gesetzlichen Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen, und Reiseimpfungen.“ (Quelle Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de)
