Komfortsprechstunde
Als gesetzlich versicherter Patient in die Privatsprechstunde?
Die Bestimmungen des Kassenarztrechts definieren, dass jeder Kassenarzt 20 Stunden pro Woche für gesetzlich versicherte Patienten anbieten muss.
Wir bieten in unserer Praxis erheblich mehr Sprechstundenzeiten an, sehen aber aufgrund der Systembegrenzungen, die uns durch die Leistungs- und Medikamentenbudgets auferlegt sind, keine Möglichkeit die Kassensprechstunden noch weiter auszubauen.
Getrennt von unseren Kassensprechstunden bieten wir ausschließlich für Privatpatienten eigene Privatsprechstunden an. Da wir von gesetzlich versicherten Patienten immer wieder danach gefragt werden, ob sie ebenfalls einen Termin in einer Privatsprechstunde erhalten können, möchten wir Ihnen dazu gerne einige Informationen geben.
Grundsätzlich können Sie auch als gesetzlich versicherter Patient einen Termin in der Privatsprechstunde erhalten. Wir bitten Sie allerdings um Ihr Verständnis, dass wir im Rahmen der Privatsprechstunde auch nur Privatpatienten behandeln und wir aus juristischen Gründen mit allen gesetzlich versicherten Patienten, die in die Privatsprechstunde kommen, einen Behandlungsvertrag abschließen müssen.
Wenn Sie sich für einen solchen Termin entscheiden, sind Sie für diesen einen Termin Privatpatient. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Selbstverständlich quittieren wir Ihnen die Leistungen in Form einer Rechnung. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung findet in diesem Fall aber nicht statt !!!
Sollten bei dieser Untersuchung krankhafte Veränderungen festgestellt werden, so wird Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen besprechen, in welcher Form (Kassen- oder Privatsprechstunde) die Behandlung bei Ihnen fortgeführt werden soll.
Bei Fragen zu unserer Privatsprechstunde dürfen Sie uns einfach ansprechen – wir helfen Ihnen gerne weiter.